Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Scheinselbständigkeit, Pauschalen, Fahrtenbuch…. Viele Freiberufler verschenken bares Geld, weil sie die Chancen des Steuerrechts unzureichend nutzen. Damit Ihnen das nicht so geht, sollten Sie uns ansprechen. Ihr Vorteil: Zu unseren Mandanten gehören etliche Freiberufler. Daher können wir Ihnen genau sagen, wie Sie nicht mehr Steuern zahlen, als Sie vom Gesetz her müssen.
Viele Freiberufler sind bereits über Fallstricke der standesrechtlichen Vorgaben gestolpert. Damit das nicht passiert, sollten Gründer möglichst frühzeitig Kontakt zu uns aufnehmen bzw. etablierte Freiberufler sich von uns gut beraten lassen. Tücken ergeben sich beispielsweise oft aus der gewählten Rechtsform, Kooperation mit Kollegen oder gewerbesteuerpflichtigen Nebeneinnahmen.
Was das bedeutet? Wer zu spät zu uns kommt, den bestraft das Finanzamt. Selbstverständlich können Sie auch auf uns zählen, wenn es darum geht, Fragen zum Vermögensaufbau, zur Vermögenssicherung, zur steuerlichen Rentenregelung (Alterseinkünftegesetz) zu besprechen und zu klären.
Unsere Leistungsschwerpunkte:
- Finanzbuchführung, Gewinn- und Verlust-Rechnungen
sowie Erstellung des Jahresabschlusses
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuerbelastungsprognosen
- Regelungen im Scheidungs- oder Erbfall
© Kanzlei Brinkers, Bonn 2009
